SKREENS ist ein autorisiertes Beratungsunternehmen für das Modul „Digitale Markterschließung“.
Go Digital
Digitalisierung
zum halben Preis
Durch die Förderung der Bundesregierung zur Förderung von digitalen Projekten können sie 11.000 Euro vom Staat für Ihr digitales Projekt erhalten. Den Papierkram erlediegen wir für Sie.
GO DIGITAL - FÖRDERBARE LEISTUNGEN
Digitalisierung zum halben Preis -förderbare Leistungen
Web Design / Entwicklung
Das besondere an der Webentwicklung ist, dass die visuelle sowie die technische Ebene zugleich gefordert ist. Daher ergibt eine Förderung in diesem Bereich besonders Sinn.
Digital Marketing
Bei uns erhalten Sie eine digital Marketing Strategie. Werbemittel- und Werbeträgerübergreifend beraten wir Sie zu Ihrem Geschäftsmodell un zu Ihren individuellen Zielen.
Content Marekting
Eine gute Content Strategie kann zur Kundenakquise genutzt werden. Hier helfen wir auf strategischer, als auch auf beratender Ebene.
E - Commerce Projekte
Spätestens seit der Pandemie ist bekannt, was E-Commerce für eine Schlagkraft hat. Digitale Geschäftsmodelle sind weiter auf dem Vormarsch- das wir sich wahrscheinlich so schnell erstmal nicht ändern.

DER PROZESS
Go Digital - Der Prozess
01
Erstgespräch
02
Antragstellung
03
Antragsprüfung
04
Go Digital
FAQs
FAQ zu dem go digital Programm der Bundesregierung
Wie läuft eineProjektförderung im Förderprogramm ab?
Zunächst stimmen wir ein mögliches Förderprojekt ab. Danach schließen wir einen Beratervertrag über die Inhalte der Beratungs- und Umsetzungsleistungen (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn. Mit diesen und weiteren Unterlagen stellen für Sie den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann mit der Beratungs- und Umsetzungsleistung zum im Zuwendungsbescheid bestätigten Startdatum begonnen werden. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erhalten eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.
Was ist die De-minimis-Regelung?
Nach der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten (bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000 €). Die bisher erhaltenen De-minimis-Beihilfen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Rahmen von go-digital erhalten Sie eine De-minimis-Bescheinigung.
Welche Vorraussetzungen gelten für eine Förderung?
Nach der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten (bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000 €). Die bisher erhaltenen De-minimis-Beihilfen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Rahmen von go-digital erhalten Sie eine De-minimis-Bescheinigung.